LEADER 01882nam a2200277 a 4500001 000059123 003 DE-Y10 005 20210226140408.0 008 200810s2020 gw 001 0 ger d 020 9783161590429 041 0 ger 084 3 DE 282.2 |qDE-Y10 |2mpilcs 100 1 Tunze, Carlo. 245 14 Der Wegfall der ausgeübten Prozessführungsermächtigung / |cCarlo Tunze. 260 Tübingen : |bMohr Siebeck, |c2020. 300 XVII, 165 p. ; |c24 cm. 490 1 Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |v166 520 3 Als gewillkürte Prozessstandschaft bezeichnet man die Möglichkeit, eine vom Rechtsinhaber verschiedene Person zu ermächtigen, das streitige Recht im eigenen Namen durchzusetzen. Über Zulässigkeit, Voraussetzungen und Wirkungen dieses gesetzlich nicht geregelten Rechtsinstituts besteht heute im Wesentlichen Einigkeit. Klärungsbedürftig bleibt hingegen die Frage, wie sich der nachträgliche Wegfall der bereits ausgeübten Prozessführungsermächtigung auf das weitere prozessuale Geschehen auswirkt. Die Ursachen, die zu einem solchen Wegfall führen können, sind vielfältig. Carlo Tunze untersucht, wie das in jedem dieser Fälle zutage tretende Spannungsverhältnis von Prozessgegnerschutz und Gläubigerinteressen mit dem Instrumentarium der ZPO aufgelöst werden kann, und behandelt dabei Grundprobleme des Zivilprozessrechts im Bereich der Prozessführungsbefugnis und der Parteilehre, die ihrerseits noch nicht völlig geklärt sind. 830 0 Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |v166 856 40 |uhttps://d-nb.info/1204509409/04 |yTable of contents